Informationen


Rechtsanwältin Carroccia Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Am 28. Juni 2011 wurde Frau Rechtsanwältin Carroccia die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes verliehen.

[ Seitenanfang ]


Termine


Derzeit liegen keine Termine vor.

[ Seitenanfang ]


Pressemitteilungen


Mandanten-Newsletter 04/2011: Arbeitsrecht

Newsletter 04/2011 Arbeitsrecht (265 KB)

In der 9. Ausgabe unseres Newsletters finden Sie u. a. folgende Beiträge:
  • Alle Jahre wieder: Der Streit ums Weihnachtsgeld
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht
  • Keine mehrmalige Inanspruchnahme der Pflegezeit

Mandanten-Newsletter 02/2011: Arbeitsrecht

Newsletter 02/2011 Arbeitsrecht (223 KB)

In der 7. Ausgabe unseres Newsletters finden Sie u. a. folgende Beiträge:
  • Missbrauchsschutz und Mindestlöhne für die Zeitarbeit
  • Keine freie Rechtswahl bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
  • Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt nicht immer eine außerordentliche Kündigung
  • Sachgrundlose Befristung: BAG lockert „Zuvor-Beschäftigungsverbot“
  • Kündigung wegen mehrjähriger Haftstrafe

Mandanten-Newsletter 01/2011: Arbeitsrecht

Newsletter 01/2011 Arbeitsrecht (264 KB)

In der 6. Ausgabe unseres Newsletters finden Sie u. a. folgende Beiträge:
  • Neue Rechtsprechung zum AGG
  • Diskriminierung Schwangerer
  • Urlaubsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit
  • Wo steht der EuGH?

Mandanten-Newsletter 03/2010: Arbeitsrecht

Newsletter 03/2010 Arbeitsrecht (230 KB)

In der 5. Ausgabe unseres Newsletters finden Sie u. a. folgende Beiträge:
  • Bundesarbeitsgericht ernennt Geschäftsführer zu „Verbrauchern“
  • Mindestlöhne - Die weitere Entwicklung
  • Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist teilbar geworden
  • Der besondere Schutz des behindertengerechten Arbeitsplatzes

Mandanten-Newsletter 02/2010: Arbeitsrecht

Newsletter 02/2010 Arbeitsrecht (290 KB)

In der 4. Ausgabe unseres Newsletters finden Sie u. a. folgende Beiträge:
  • Internet-Kommunikation am Arbeitsplatz
  • Tatkündigung oder Verdachtskündigung
  • Mindestlöhne, wie weit ist es gekommen?
  • Das unterschätzte betriebliche Eingliederungsmanagement

Mandanten-Newsletter 01/2010: Arbeitsrecht

Newsletter 01/2010 Arbeitsrecht (337 KB)

In der 3. Ausgabe unseres Newsletters finden Sie u. a. folgende Beiträge:
  • EuGH kippt deutsche Regelung zur Kündigungsfrist
  • Zum Fragerecht des Arbeitgebers
  • Arbeitnehmer-Datenschutz
  • Zur Freistellung von Arbeitnehmern
  • Neu in unserer Kanzlei

Mandanten-Newsletter 02/2009: Arbeitsrecht/Mietrecht

Newsletter 02/2009 Arbeitsrecht (297 KB)

In der 2. Ausgabe unseres Newsletters finden Sie u. a. zwei Beiträge zu freiwilligen Sonderzahlungen unter Widerrufsvorbehalt und zur betrieblichen Übung und ihrer Beendigung sowie – aus anderen Rechtsgebieten – wichtige Rechtsprechungsänderungen im gewerblichen Mietrecht sowie Hinweise auf geänderte Anforderungen an Widerrufsbelehrungen.

Mandanten-Newsletter 01/2009: Arbeitsrecht

Newsletter 01/2009 Arbeitsrecht (235 KB)

Wir freuen uns, Ihnen die erste Ausgabe unseres Mandanten-Newsletters Arbeitsrecht vorstellen zu können. 

Mit dem Newsletter werden wir Sie künftig regelmäßig über interessante neue Urteile und neueste rechtspolitische Entwicklungen im Arbeitsrecht informieren. Darüber hinaus finden Sie in unserem Newsletter nützliche Rechtstipps und Hinweise, mit welchen wir Sie dabei unterstützen wollen, sich in wichtigen arbeitsrechtlichen Belangen auf dem Laufenden zu halten.

In dieser Ausgabe unseres Newsletters finden Sie neben der neuen Rechtsprechung zum Urlaubsrecht Ausführungen zur Kurzarbeit und zum Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse, beides Mittel und Wege, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entsprechend agieren zu können.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre. Für alle weiter gehenden Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.


Detlef Thiery zum Vertrauensanwalt bestellt Rechtsanwalt und Honorarkonsul Detlef Thiery wurde am 10.12.2008 zum Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft in Berlin bestellt.

Thiery, Gertrud: 
Arbeitsrecht in der Apotheke

Von Arbeitsvertrag bis Zeugnis: 100 Antworten auf wichtige Fragen, ISBN 3-7692-4064-2

Bezug über 
Deutscher Apotheker Verlag Stuttgart, Birkenwaldstr. 44, 70191 Stuttgart,
www.dav-buchhandlung.de,
Preis: 9,80 EUR

Rezensionen

Buchtipp

Die Apothekenwelt, Ausgabe 7/2006

Im Falle eines unlösbaren Konflikts mit dem Arbeitgeber stehen viele Arbeitnehmer erstmals vor der Herausforderung, sich mit den Buchstaben des Gesetzes zu befassen. Selbst in Fällen, in denen man sich schließlich vor Gericht traf, stellt sich im Nachhinein oft heraus, dass die Auseinandersetzung schon früh hätte beendet bzw. vermieden werden können. Der Knackpunkt: Häufig mangelt es an zuverlässigen Informationen, die eine sachliche Auseinandersetzung ermöglichen. Hier setzt die Autorin des Ratgebers „Arbeitsrecht in der Apotheke”, Gertrud Thiery an. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht führt den Leser mit Hilfe zahlreicher praktischer Beispiele durch die juristischen. Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses. Dabei verzichtet sie bewusst auf die für Nicht-Juristen oft ermüdende Aufzählung von Paragraphen und Artikeln des Gesetzbuches. Wer also mehr über die Arbeitsverträge, Abmahnungen, Haftungsfragen oder Urlaubsregelungen wissen möchte, findet in der Broschüre „Arbeitsrecht in der Apotheke” wertvolle Tipps.
Arbeitsrecht in der Apotheke
Von Arbeitsvertrag bis Zeugnis: 100 Antworten auf wichtige Fragen. Von Gertrud Thiery. Deutscher Apotheker Veriag, Stuttgart 2006. Paperback Recht. 40 Seiten. Kartoniert. 9,80 Euro.

Krankenhauspharmazie, 27. Jahrgang, Nr. 11, 2006

Die Broschüre wurde von der Autorin, sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, vor einem doppelten Hintergrund verfasst: Zum einen soll der Text aus Arbeitnehmersicht einen Überblick über die juristischen Zusammenhänge eines Arbeitsverhältnisses geben. Zum anderen soll er dazu dienen, bei aufkommenden Fragen und Problemen einen ersten Ansatz für mögliche Lösungen zu geben. Auf die Benennung der einschlägigen Paragraphen hat die Autorin bewusst verzichtet, weil diese nach ihrem Bekunden zum Verständnis nichts beitragen und die Lesbarkeit eher erschweren. Im ersten Teil wird der Arbeitsvertrag behandelt. Der Teil II befasst sich mit ausgewählten Einzelthemen, welche häufig nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind. Die Form und der Inhalt des Arbeitsvertrags, die Probezeit, Dauer und Lage der Arbeitszeit sowie die Arbeitsvergütung, Urlaub, Kündigungsfristen, -termine sowie die Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden angesprochen. Als Randnotiz angebrachte Fragen stellen den Bezug zur Arbeitswelt dar. Praxisnahe Beispiele tragen wesentlich zum Verständnis juristischer Regelungen bei und geben zusätzliche Erläuterungen: „Wie ist der Urlaub in Teilzeitarbeitsverhältnissen geregelt” oder „Was passiert mit meinem Resturlaub im Mutterschutz?”. Zahlreiche Tipps unterstützen vor allem den Arbeitnehmer bei schwierigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Beim Thema „Sonderzahlungen” wäre allerdings der Tipp hilfreich gewesen, das Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie gegebenenfalls weitere betriebliche Sonderzuwendungen zum Bestandteil des Gehalts zu machen. Diese können dann nur schwer gekürzt oder gestrichen werden und mögliche Streitfragen wie „Wann muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen?” oder „Bekomme ich Urlaubsgeld?" erübrigen sich. Die Ausführungen zur Befristung von Arbeitsverträgen, die arbeitsmarktpolitisch unerwünscht ist, verweist schon auf die im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung vereinbarten zukünftigen gesetzlichen Regelungen. „Was ist ein Aufhebungsvertrag und was muss ich dabei beachten?”. Dass auch die Bundesagentur für Arbeit an dieser Stelle beratend zur Verfügung steht, ist ein hilfreicher Tipp. Weitere Einzelthemen sind: Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Betriebsübergang, Dienstfahrten mit dem eigenen PKW, geringfügige Beschäftigung, Haftung des Arbeitnehmers, Sonderkündigungsschutz, Teilzeitbeschäftigung und Zeugnis. Das insbesondere für junge Eltern bedeutsame Thema „Elternzeit und Erziehungsgeld” wird ausführlich mit praxisnahen Beispielen abgehandelt. Ebenso der Komplex Teilzeitbeschäftigung, der in der praktischen Handhabung mit Problemen und größerem Konfliktpotenzial verbunden ist. „Treffen Sie mit dem Arbeitgeber genaue Absprachen und klären Sie Zweifelsfragen zeitnah und am besten schriftlich”, lautet hierzu einer von vielen Tipps. „Kann ich mir meine Arbeitszeit aussuchen?” „Wie gelten Feiertage bei unregelmäßiger Arbeit?” „Wie berechnet sich der Urlaub hei unregelmäßiger Arbeit?” „Bauen Sie auf Stärke durch Wissen!” Das gilt für den Arbeitnehmer ebenso wie für den Arbeitgeber und deshalb empfiehlt sich die vorliegende Broschüre für beide Seiten.

Dr. Hubert Schneemann, Essen


Justizminister Josef Hecken: Verleihung des Titels „Justizrat“ an Rechtsanwältin Gertrud Thiery .

(Pressemeldung vom 07.09.2005 des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales des Saarlands,
(http://www.justiz-soziales.
saarland.de/detail.html
?mid=8024
)


Minister Josef Hecken (2. v.l.) ernennt Frau Gertrud Thiery zur Justizrätin.

Im Rahmen einer Feierstunde im saarländischen Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales wurde der Rechtsanwältin Gertrud Thiery von Minister Josef Hecken der Titel der Justizrätin verliehen.

Wie Hecken in seiner Laudatio ausführte, begründe das vielfältige gesellschaftliche und anwaltliche Engagement sowie das Bemühen um die Belange der Rechtsordnung und die Ausbildung des Nachwuchses die besondere Auszeichnung, die im Saarland neben Rheinland-Pfalz als einzigem Land verliehen wird. „Der Beruf des Rechtsanwaltes steht im Spannungsfeld zwischen menschlichen Schicksalen auf der einen und sowohl materiell- und prozessual-rechtlichen als auch wirtschaftlichen Erwägungen auf der anderen Seite. Neben einem umfassenden Wissen auf rechtlichem Gebiet wird von einem Rechtsanwalt auch menschliches Geschick im Umgang mit verschiedenen Charakteren erwartet. Das Jonglieren zwischen der Erwartungshaltung des Mandanten und des Gerichts ist dabei nicht immer einfach. Sie haben durch ihr besonderes Wirken und Schaffen den Respekt und die Wertschätzung aller im Bereich der Jurisprudenz Tätigen verdient“, so Minister Hecken.

Justizminister Josef Hecken würdigte die besonderen Verdienste von Rechtsanwältin Gertrud Thiery, die 1994 den Vorsitz im Ausschuss „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“ übernahm und seit dieser Zeit dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer angehört. Seit 1998 war Gertrud Thiery Mitglied des Präsidiums der Kammer. 2002 folgte die Wahl zur Vizepräsidentin und seit 2002 ist sie Vorsitzende des Schlichtungsausschusses.

[ Seitenanfang ]