| Rechtsanwaltskanzlei Thiery & Thiery Bahnhofstrasse 1 (St. Johanner Markt) 66111 Saarbrücken Telefon: 0681-958 15 0 Telefax: 0681-958 15 19 e-mail: thiery@rathiery.de |
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![]() Zeichnung: Fritz Ludwig Schmidt |
Die
Rechtsanwaltskanzlei Die Sozietät ist zivil-, arbeits- und insbesondere wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Sie ist sowohl regional, überregional als auch international tätig, insbesondere im anglo-amerikanischen Bereich und im deutsch-österreichischen Bereich. Seit 1980 besteht eine enge Zusammenarbeit mit Hartwig Solicitors in
London. |
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Im Privat- und
Geschäftsleben steht jedermann in einem vielfältigen Geflecht von Verträgen
und Rechtsbeziehungen.
Unsere Beratung zielt darauf ab, diese Beziehungen übersichtlich, stabil und eindeutig zu gestalten. Unsere Erfahrung, Fachkompetenz und Kreativität sorgen dabei für eine verlässliche Basis. Wir tragen dazu bei, Streitigkeiten vorzubeugen und durch Verhandlungen langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, stehen wir unseren Mandanten vor Gericht und Behörden bei, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche konsequent durchzusetzen. Wir sind bei allen deutschen Gerichten tätig. Zum Selbstverständnis unserer Kanzlei gehört es, unseren Mandanten einen festen Ansprechpartner/ Sachbearbeiter anzubieten und die individuellen Interessen unserer Mandanten mit vollem Einsatz zu vertreten. Unsere Mandanten profitieren von der ständigen Weiterbildung unserer Anwälte sowie unseren Mitgliedschaften in verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen:
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Anwalt bzw. Anwältin liegt in der Beratung, Betreuung und Vertretung mittelständischer Unternehmen. Ein besonderes Interesse gilt der Existenzgründung und dem Existenzgründer im Saarland.
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| Auf den folgenden Gebieten sind wir seit Jahren umfangreich tätig und verfügen daher über besondere Erfahrungen: | ||
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ARBEITSRECHT Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, betriebliche Altersversorgung, Betriebsrat, Betriebsverfassungsrecht, Geschäftsführervertrag bzw. Vorstandsvertrag, Kündigungsschutzrecht, Sozialplan, Tarifrecht, Zeugnis, ...
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BANKRECHT Beraterhaftung, Kredite, Finanzierungen, Sicherheiten: Abtretungen, Bürgschaften, Grundpfandrechte |
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BAURECHT / IMMOBILIENRECHT Architektenrecht, Grundstücksrecht, Handwerksrecht, HOAI, Maklerrecht, Ingenieurrecht, Vergaberecht, VOB, Werkvertragsrecht |
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BRAUEREIRECHT,
HOTEL- UND
GASTSTÄTTENRECHT Automatenaufstellvertrag, Bierlieferungsvertrag, Gaststättenkonzession, Getränkelieferungsvertrag |
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ERBRECHT Erbfolge, Erbengemeinschaft, Erbvertrag, letztwillige Verfügungen, Pflichtteil, Testament, Testamentsvollstreckung, Vermächtnis |
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FAMILIENRECHT Ehevertrag, Güterrecht, Trennung, Scheidung, Folgesachen: Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Betreuungsrecht |
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GESELLSCHAFTSRECHT AG-Recht, GbR-Recht, Genossenschaftsrecht, GmbH-Recht, Limited (Ltd.), Partnerschaftsgesellschaft, Personengesellschaften, Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerhaftung, Unternehmensgründung, Unternehmenskauf, Unternehmensverschmelzung, Stiftungsrecht, Vereinsrecht |
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MEDIZINRECHT,
GESUNDHEITSRECHT Apothekenrecht, Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Lebensmittelrecht |
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GEWERBLICHER
RECHTSSCHUTZ Markenrecht, Kennzeichnungsrecht, Lizenzrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht bzw. Lauterkeitsrecht |
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HANDELSRECHT AGB, Franchiserecht, Handelsvertreterrecht, internationales Kaufrecht, Leasingrecht, Scheckrecht, Vertriebsrecht, Wechselrecht |
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MIETRECHT, PACHTRECHT,
WOHNUNGSRECHT, EIGENTUMSRECHT Geschäftsraummiete, Wohnraummiete, Wohnungseigentum |
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VERKEHRSRECHT Bußgeldsachen, Führerscheinsachen, Schadensregulierung |
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VERSICHERUNGSRECHT Berufsunfähigkeitsrecht, Haftpflichtversicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Lebensversicherungsrecht, Sachversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Versicherungsmaklerrecht, ... |
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Vier Anwälte stehen Ihnen
zur Verfügung als persönliche Ansprechpartner und Sachbearbeiter sowie
als Team. Wir sehen unsere Mandanten als Partner auf dem Weg zum
gemeinsamen Erfolg - und dafür nehmen wir uns Zeit.
Wir, das sind:
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Sie
sind Existenzgründer und haben Fragen zur Existenzgründung.
Wir helfen Ihnen mit unserer Kompetenz, unseren langjährigen Erfahrungen und unseren eigenen Kontakten, so z.B. zu der IHK des Saarlandes, zu den Firmen isoplan-Marktforschung und isoplan-CONSULT und zum AKW Arbeitskreis Wirtschaft e.V., Saarbrücken. |
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Die
Frage, ob und inwieweit anwaltliche Leistungen in Anspruch genommen
werden, hängt für den Mandanten auch davon ab, was er für diese
Leistungen bezahlen muss. Wir möchten unsere Mandanten so früh wie
möglich und so weit wie möglich darüber aufklären, welche Kosten der
anwaltlichen Tätigkeit auf sie zukommen. Wir meinen, dass die Transparenz
und die Kalkulierbarkeit der Rechtsverfolgungskosten sowohl
für den Anwalt als auch für den Mandanten von großer Wichtigkeit sind.
Beratung: Das Honorar für die Beratung ist nicht mehr gesetzlich festgeschrieben und kann daher frei vereinbart werden. Üblich und zu empfehlen sind Abrechnungen die sich am Zeitaufwand orientieren, wobei wir je nach Sachverhalt Stundensätze zwischen 140,00 € und 240,00 € anbieten. Als Besonderheit bieten wir eine Erstberatung zum Festpreis an. Bei der Erstberatung handelt es sich um ein Beratungsgespräch, das nach unseren Erfahrungen etwa 15 bis 45 Minuten, selten einmal eine Stunde dauert. Ein solches Gespräch dient vor allem dem Zweck, die Erfolgsaussichten einer Angelegenheit vorläufig zu bewerten und natürlich auch das Kostenrisiko einzuschätzen. Diese Leistung bieten wir zum Festpreis von 30,00 € pro angefangene Viertelstunde zzgl. USt. an. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, bei geringem Kostenaufwand Gewissheit darüber zu erlangen, ob „Ihre“ Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat. Vertretung: Für die Vertretung vor Gericht schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebühren vor, die auch durch eine Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant nicht unterschritten werden dürfen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Streitwert, der wiederum nach dem wirtschaftlichen Interesse bestimmt wird, das ein Mandant an der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens hat. Bei Ansprüchen, die auf Geld gerichtet sind, wie zum Beispiel offene Zahlungsforderungen, ist der Streitwert leicht zu bestimmen. Es handelt sich um den Betrag der streitigen Forderung. Schwieriger wird es im Falle von Streitigkeiten, die nicht auf Geldzahlungen gerichtet sind. Hierzu gehören zum Beispiel Ansprüche auf Unterlassung bestimmter Handlungen oder Äußerungen sowie auch Ansprüche auf Beseitigung von Einrichtungen, baulichen Anlagen und vieles mehr. Auch in solchen Fällen ist es uns aber zumeist möglich, bei Kenntnis des genauen Sachverhalts den Streitwert zumindest ungefähr zu bestimmen und auf dieser Basis die Kosten einzuschätzen. Wir erstellen Ihnen für „Ihren“ Rechtsstreit gerne eine Kostenprognose auf der Basis Ihrer Information über den Streitfall. Wenn Sie Ihr Kostenrisiko von Fachleuten einschätzen lassen wollen, sprechen Sie uns an! |
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